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Herzlich Willkommen auf der Homepage der Bürgerinitiative Barrierefreier Bahnhof

Herzlichen Dank !!!

Wir bedanken uns bei den vielen Einwohnern und Besuchern Fürstenbergs, die eine Einwendung gegen die Pläne der deutschen Bahn eingereicht haben.
Wir erwarten, dass die DB und das Eisenbahnbundesamt (EBA) die Einwendungen berücksichtigen und ihre Pläne überarbeiten.
Elfriede Seidel und Wolfgang Waldorf als Sprecherin und Sprecher der
Bürgerinitiative Barrierefreier Bahnhof

Was ist bisher passiert?

Am 17. Oktober 2023 hat die Bahn erstmalig die Bürger Fürstenbergs in einer Veranstaltung zur „frühzeitigen Bürgerbeteiligung“ über ihre Pläne zum Umbau des Bahnhofs Fürstenberg informiert.
Die Planer haben leider nicht beachtet, dass ein Bahnhof vor allem den Zweck hat, den Reisenden ein bequemes Ein- und Aussteigen zu ermöglichen. Die Gransee-Zeitung hat dazu geschrieben: „Es wird ein Bahnhof der langen Wege“. Denn:

  • – Die Züge aus Berlin in Richtung Neustrelitz sollen nicht mehr am Hausbahnsteig halten, sondern am Mittelbahnsteig. Damit müssen auch diese Reisenden aus Richtung Berlin und in Richtung Neustrelitz die Treppen zur Personenunterführung hinuntersteigen und anschließend wieder rauf.
  • – Die Personenunterführung soll um ca.60 Meter an das Südende des Bahnsteigs verlegt werden. Der Weg zur Mitte des Zuges verlängert sich dadurch für mich um ca. 120 Meter.
  • – Für mobilitätseingeschränkte Personen, Personen mit Rollkoffern, Kinderwagen und Fahrrädern sollen hinter der neuen Unterführung Rampen gebaut werden. Für die Personen, die die Rampen nutzen, verlängert sich der Weg damit um um ca. 300 Meter. Dafür benötigt man – je nach körperlicher Verfassung – mindestens 5 Minuten.
    Zum Vergleich: Die Entfernung zwischen Bahnhofsgebäude und Markt mit Kirche und Rathaus beträgt 400m.

Der von Bürgern auf der Veranstaltung zur „frühzeitigen Bürgerbeteiligung“ formulierte Protest gegen diese Planung hatte keinen Erfolg.

Auch alle unsere zahlreichen Versuche, mit der Deutschen Bahn noch einmal ins Gespräch zu kommen, stießen ausnahmslos auf Granit.

Lediglich der Beauftragte der Bahn für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg, Herr Alexander Kaczmarek, hat einmal am 18. Januar 2024 eine halbe Stunde online mit uns gesprochen. Seine Zusage, unsere Bedenken „mitzunehmen“, sie bahnintern zu besprechen und drei Wochen später mit uns erneut zu sprechen, hat er nicht eingehalten. Auch auf mehrere Nachfragen hin bekamen wir keinen weiteren Termin mehr bei ihm.

Selbst der Einladung zu einem von vier Bundestagsageordneten und drei Landtagsabgeordneten organisierten Vor-Ort-Termin am 2. September 2024 im Bahnhof Fürstenberg verweigerte sich die Bahn. Es hatten eingeladen:
– Ariane Fäscher, MdB, (SPD)
– Anke Domscheit-Berg, MdB, (Die Linke)
– Stefan Gelbhaar, MdB, (Bündnkis90/Die Grünen)
– Uwe Feiler, MdB, (CDU)
– Andrea Johlige, MdL, (Die Linke)
– Carla Kniestedt, MdL, (Bündnis 90/Die Grünen)
– Andreas Noack, MdL, (SPD)

Am 24. November 2024 hat die DB ihre unveränderten Pläne beim Eisenbahnbundesamt (EBA) eingereicht. Das EBA führt nunmehr das „Anhörungsverfahren“ durch.

Vom 11. Juni – 10. Juli 2025 hat das EBA die Pläne der DB in Fürstenberg und im Internet ausgelegt. Bis zum 11. August 2025 konnten „Träger öffentlicher Belange“ und „Betroffene Bürger“ beim EBA Stellungnahmen und Einwendungen einreichen.

Falls Sie eine Einwendung erhoben haben, würden wir uns freuen, wenn Sie uns eine Kopie Ihrer Einwendung zusenden per E-Mail an: kontakt@bbb-fuerstenberg.de oder per Post an Wolfgang Waldorf, Luisenstr. 1, 16798 Fürstenberg.

Weiteres Verfahren

Im nächsten Schritt werden nun die Stellungnahmen und Einwendungen der Deutschen Bahn vorgelegt. Die Deutsche Bahn hat die Möglichkeit, auf die Einwendungen einzugehen. Andernfalls wird sie in einer Stellungnahme zu den einzelnen Einwendungen begründen, warum sie an ihrer bisherigen Planung festhält.

Anschließend werden die Stellungnahmen der Deutschen Bahn den Einwendern vorgelegt, um nachzufragen, ob die Einwände weiter Bestand haben.

Im nächsten Schritt wird das EBA als Planfeststellungsbehörde die Stellungnahmen der „Träger öffentlicher Belange“ und die Einwendungen der Bürger zusammen mit den Stellungnahmen der DB prüfen und beurteilen. Sie kann einen Erörterungstermin anberaumen, zu welchem die Einwender eingeladen werden.

Dann gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:
– Das EBA genehmigt die Planung der DB.
– Das EBA genehmigt in Abstimmung mit der DB eine abweichende Planung
– Das EBA genehmigt die Planung der DB nicht. Dann hat die DB nur die Möglichkeit, eine neue Planung einzureichen.

Wenn das EBA die Planung genehmigt, besteht die Möglichkeit, gegen die Planung eine Klage einzureichen.

Hier die Links zur den anderen Seiten unserer Homepage:

==> zu der Kritik an der Planung der Bahn

==> zu dem Vorschlag des VBB

==> zu Stellungnahmen von „Trägern öffentlicher Belange“

==> zu Beispielen für Einwendungen

==> zu weiteren Informationen